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KSV Plön Service-Angebot 1   Übungsleiter

KSV Plön Service-Angebot 2   Fahrtenmittel

KSV Plön Service-Angebot 3   Meisterschaften

Sportgeräteförderung / Baumaßnahmen
bitte Anträge downloaden unter der Homepage des LSV, www.lsv-sh.de

 

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1.                  Zuschüsse für Übungsleiter für das Jahr 2009

Auch für dieses Jahr stehen Mittel für die Zahlung von Zuschüssen für die Vereine und Verbände zur Verfügung, die lizenzierte Übungsleiter gegen Aufwandsentschädigung beschäftigen. Wir übersenden anliegend einen Vordruck, (diesen Vordruck können Sie auch unter www.ksv-ploen.de unter Download herunterladen), den Sie bitte bis zum

                                                            15. Oktober 2009

 vollständig ausgefüllt an uns zurückgeben wollen. Wir bitten Sie, nur diesen Vordruck zu verwenden und den Termin unbedingt einzuhalten. Wir weisen nochmals darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

 ·                     Zuschüsse können nur für Übungsleiter gezahlt werden, die eine gültige Lizenz besitzen oder ausgebildete Sport-
oder Gymnastiklehrer/in sind. Unvollständig ausgefüllte Vordrucke und Anträge ohne gültige Lizenz werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Bildungswerk für die Verlängerung zuständig ist.
Bitte übersenden Sie uns zusammen mit obigem Antrag ggf. die verlängerten Lizenzen und die der neuen Übungsleiter.

·                    
Die jährliche Gesamtstundenzahl ist für jeden Übungsleiter genau auszurechnen, auch wenn er nur während eines Teiles des Jahres beschäftigt war (Spalten 5 u. 6). Stichprobenartige Prüfungen haben gezeigt, dass die Zahl der Ül. - Std. nicht immer korrekt angegeben worden ist.
 

Wir bitten dringend um genaue Zahlen der geleisteten Trainingsstunden. Für andere Tätigkeiten wie z.B. Punktspiele, Spielerbeobachtungen, Spielbesprechungen usw. dürfen nicht aufgeführt werden.

·                    
Falls eine feste monatliche Vergütung vereinbart ist, ist die Monatsentschädigung mit der vereinbarten Stundenzahl umzurechnen. Für die Berechnung der Zuschüsse kann nur eine Stundenentschädigung bis zu höchstens 4,10 Euro anerkannt und berücksichtigt werden. Die zu berücksichtigende Höchstzahl liegt bei 320 Stunden jährlich. Bei mehr geleisteten Stunden fügen Sie bitte eine nach Tagen und Stunden exakte Aufstellung bei.
·                     Der Vordruck muss vom Vereinsvorsitzenden und vom Kassenwart unterschrieben werden. Gemeinsam übernehmen
Sie die Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit der eingereichten Abrechnung.

·                    
Falls Zuschüsse für mehrere Übungsleiter beantragt werden, müssen die Spalten 6 und 7 addiert werden.
Die geforderten Angaben dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung und werden auch vom Kreis Plön überprüft. Unvollständige oder falsche Angaben erschweren die Bearbeitung und setzen den Verein der Gefahr aus, von der Bewilligung ausgeschlossen zu werden.

 2.         Abrechnung der Zuschüsse:

    1. Jugendferienmaßnahmen

                      (die Teilnehmerlisten müssen von den Teilnehmern unterzeichnet

                        werden, Zuschüsse werden bis zum 27. Lebensjahr gewährt)

    1. Zahlung von Zuschüssen für Sportgeräte,
    2. Gewährung von Zuschüssen für die Teilnahme an überregionalen Meisterschaften

 Es gilt die Ausschlussfrist: 15. November 2009

 Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für nach dem 15.11. des Jahres durchgeführte Jugendfahrten und überregionale Meisterschaften erfolgt die Abrechnung im Jahre 2010.

 3.         Bestandsmeldungen der Vereine bis zum 15. Januar 2010

Es hat wieder sehr lange gedauert, bis die Meldungen bei uns eingingen. Dieser Verpflichtung laut Satzung sind leider einige Vereine bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen. Es wird in Zukunft sicherlich mit Auswirkungen auf Fördergelder für diese Vereine zu rechnen sein. Die ausgefüllten Bögen schicken Sie bitte nur an den Kreissportverband.

Also bitten wir eindringlich um Termineinhaltung!

 4.         Meldung der erfolgreichen Sportler bis zum 15. Januar 2010

Für die Meldung der erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die auf Kreisebene geehrt werden sollen, gilt folgende Ehrungsvoraussetzung:

 

                            Norddeutsche Meisterschaften                                 1. Platz

                            Deutsche Meisterschaften                                        1. – 3. Platz

                            Europameisterschaften                                             1. – 6. Platz

                            Weltmeisterschaften                                                 1. – 6. Platz

                            Qualifikation für die Olympischen Spiele                  

        

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